II. HYGIENEKONZEPT für geführte (Gruppen-)Wanderungen

a. Vorbereitung durch den Ortsverein/Wanderführer:

  • Verständigung mit dem zuständigen Gesundheitsamt über das Hygienekonzept.
  • Obligatorische Anmeldung der Teilnehmer.
  • Bestätigung der Anmeldung durch den Verein/Wanderführer mit Hinweis auf Hygieneregeln.
  • Vorbereiten (Daten des Veranstalters eintragen) der Selbstauskunft (s. Anlage_1) für jeden Teilnehmer.

b. Gruppe:

  • Gruppengröße: max. 12 Teilnehmer pro Wanderführer, bitte dabei auf Kleingruppen und Abstände achten (die Festlegung dieser maximalen Gruppengröße resultiert aus einer Absprache mit dem Dt. Wanderverband und seinen Gebietsvereinen). Haben sich mehr Teilnehmer angemeldet, wird eine weitere Gruppe gebildet (versetzte Startzeit).
  • Ohne zwingenden Mindestabstand: alleine / im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes / mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes.
  • Definition von „zwei Haushalte“ (ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m), z.B. zwei Familien mit Kindern (jede Familie lebt in einem Haushalt) / eine Familie mit Kindern sowie ein Ehepaar oder eine Einzelperson / zwei Ehepaare / ein Ehepaar und eine Einzelperson / zwei Einzelpersonen.
  • In der Praxis kann eine Gruppe gemeinsam wandern, wenn dabei eine „Perlenketten-Formation“ angewendet wird. D.h. Personen aus zwei Haushalten (ohne Mindestabstand)←→Mindestabstand von
  • 1,50 m – 2 m ←→ wieder Personen aus zwei Haushalten (ohne Mindestabstand) ←→ wieder Mindestabstand von 1,50 m – 2 m usw.

c. Anreise:

  • ÖPNV-Nutzung nur unter Einhaltung der offiziellen Hygienevorschriften.
  • In privaten Fahrgemeinschaften dürfen nur Personen aus zwei Haushalten mitfahren.

d. Start / Ausgangspunkt / Treffpunkt:

  • Großer Platz, der nicht stark frequentiert ist.
  • Teilnehmer tragen Mundschutz (wird abgenommen, wenn Wanderung startet).
  • Teilnehmer füllen die Selbstauskunft vor Beginn der Wanderung aus.
  • Wanderführer überprüft anhand Selbstauskunft, ob alle angemeldeten Personen die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen.

e. Begrüßung:

  • Mit Mundschutz (wird abgenommen, wenn Wanderung startet).
  • Ohne Körperkontakt, kein Handschlag, aber mit netten Worten und einem Lächeln.
  • Hinweis, dass geführte Wanderungen derzeit nur unter Einhaltung der „Corona-Spielregeln“ möglich sind.
  • Spielerisch den Mindestabstand von 1,5 m – 2 m aufzeigen (damit Bewusstsein schaffen).
  • Teilnehmer bitten, während der Wanderung den Mindestabstand einzuhalten.
  • Sobald die „Tracing-App“ verfügbar ist, sollte diese genutzt werden.

f. Strecke und Dauer:

  • Bestenfalls Wanderungen direkt von der Haustür weg, rund um den Wohnort.
  • Hotspots meiden, eher wenig frequentierte Wege und Ziele bevorzugen.
  • Erklärungen, Unterwegs-Informationen, organisatorische Ansagen erfolgen mit Mundschutz.

g. Verpflegung:

  • Rucksackvesper auf einem großen Platz, der nicht stark frequentiert ist. Kein Essen-Teilen.
    Schwarzwaldverein e.V. – Hygienekonzept für geführte (Gruppen-)Wanderungen 3
  • Einkehr nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen, vorrangig im Außenbereich. lokale Gastronomie unterstützen; ggf. nur mit Voranmeldung beim Wirt; ggf. schwierig mit einer Gruppe.

h. Verhalten:

  • Rücksichtnahme auf Mitwandernde in der eigenen Gruppe, aber auch auf andere Wanderer.
  • Hygieneregeln beachten und Hustenetikette einhalten.
  • Abstand einhalten – auch bei Wartepausen.
  • Sorgfaltspflicht des Wanderführers: bei Nichteinhalten der Abstandsregeln Gruppe erinnern.i. nach der Wanderung:
  • Die Selbstauskunftsbögen werden dem Wanderwart des Vereins übergeben. Dieser bewahrt die Daten einen Monat lang auf und vernichtet sie anschließend.
  • Bei Bekanntwerden der Erkrankung eines TN nach der Wanderung müssen das Gesundheitsamt, der Wanderführer und alle Mitwanderer informiert werden.

III. WEITERFÜHRENDE LINKS